Heinrich-Haus, Neuwied

Unser Ziel im Heinrich-Haus ist es, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die berufliche Tätigkeit des Einzelnen spielt hier eine entscheidende Rolle. Finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber und individiuelle Assistenz für die arbeitenden Menschen sind die entscheidenden Bausteine des Budgets für Arbeit auf dem Weg zu echter Inklusion.
Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben behinderte Menschen ein Recht auf Arbeit. Dieses Recht schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.
Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers nach § 61 SGB IX. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und soll ihnen die Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu erhält der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss.
häufig gestellte Fragen
Wer kann das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen?
Wer kann das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen?
Menschen mit Behinderungen, die das Recht auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben (nach § 58 SGB IX) und Menschen, die voll erwerbsgemindert sind können das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen.
Was bekommen Teilnehmende für Ihre Arbeit?
Was bekommen Teilnehmende für Ihre Arbeit?
Teilnehmende des Budget für Arbeit bekommen den gleichen Arbeitsvertrag wie ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung. Auch der vereinbarte Lohn soll im Durchschnitt dem Lohn entsprechen, den auch alle anderen Mitarbeitenden im Unternehmen erhalten.
Wie bemisst sich der Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber?
Wie bemisst sich der Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber?
Die Höhe des Lohnkostenzuschusses richtet sich nach der individuellen Leistung des Teilnehmenden. Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses orientiert sich am gezahlten Arbeitsentgelt. Der vereinbarte Lohn soll im Durchschnitt dem Lohn entsprechen, den auch alle anderen Mitarbeitenden im Unternehmen erhalten.
Welchen Stundenumfang leisten Teilnehmende?
Welchen Stundenumfang leisten Teilnehmende?
Das Budget für Arbeit ist sowohl als Vollzeitbeschäftigung als auch als Teilzeitbeschäftigung möglich: mind. 15h/Woche; in Inklusionsbetrieben mind. 12h/Woche.
Wer zahlt die Sozial- und Arbeitslosenversicherung?
Wer zahlt die Sozial- und Arbeitslosenversicherung?
Für die Beitragszahlung der Sozialversicherung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Budgetnehmer und andere Beschäftigte werden gleichbehandelt. Da volle Erwerbsminderung vorliegt, sind Budgetnehmer von der Arbeitslosenversicherung befreit.