Aufgrund einer körperlichen Einschränkung muss eventuell das Fahrzeug und auch der Führerschein angepasst werden. In Deutschland ist es notwendig, eine Fahrprobe mit einem Sachverständigen vom TÜV zu machen.
Zuerst ist es erforderlich, ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen, bei einem Arzt mit gerichtsmedizinischer Qualifikation. Entsprechende Fachärzte sind zum Beispiel Neurologen, Orthopäden usw.
Sobald ein Medizinisches Gutachten erstellt ist, muss bei der zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrprobe gestellt werden. Die Führerscheinstelle beauftragt den TÜV mit der Durchführung der Fahrprobe.
Nächster wichtiger Punkt ist eine Handicap-Fahrschule zu finden. Dies haben sie mit dem Besuch unserer Seite bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Fahrschule bildet mit richtigen Umbauten aus (ca. 1-5 Fahrstunden) und kümmert sich um alle anderen Abläufen. Die Fahrschule fordert auch einen Termin zur Fahrprobe beim TÜV an.
Sobald die Fahrprobe mit einem Sachverständigen vom TÜV bestanden ist, erstellt der Prüfer ein Technisches Gutachten. Das Technische Gutachten muss man bei der Führerscheinstelle abgeben, damit wird der neue Führerschein, gemäß Gutachten erstellt (Eintragung aller relevanten Schlüsselzahlen).
Wichtig ist dabei zu beachten: Der neue Führerschein wird eingeschränkt (Beispiel: Alte Klasse 3, Klasse B wird auf bis 3t eingeschränkt, keine Erlaubnis für Zweiräder, kein Mitführen von Anhängern).