Werkstattrat
Alle 4 Jahre wird der Werkstattrat neu gewählt. Er setzt sich zusammen aus den Beschäftigten der verschiedenen Standorte. Der Werkstattrat hat in der Werkstatt ein Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung und er hilft und vertritt die Beschäftigten, wenn sie Fragen oder Probleme haben. Regelmäßige Termine zum Austausch mit Leitungskräften der Werkstatt sowie mit der Geschäftsleitung ergänzen die Arbeit. Dem Werkstattrat stehen zur Unterstützung Vertrauenspersonen zur Verfügung.
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