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Schutz vor Gewalt

Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen stellen eine gesellschaftliche Gruppe dar, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren.

Das Heinrich-Haus verpflichtet sich daher dem Auftrag einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen, die im Heinrich Haus leben, arbeiten und beschäftigt sind. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Freiheit von Gewalt zu sichern sowie Ausbeutung und Missbrauch von Menschen mit Behinderung aktiv vorzubeugen und Zugang zu effektivem Schutz zu bieten.

Unsere Maßnahmen

Das Heinrich Haus verpflichtet sich darüber hinaus dazu geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzepts, die Benennung von qualifizierten Präventionsfachkräften sowie ein standardisiertes Melde- und Interventionsverfahren bei vorliegenden Verdachtsfällen.

Das Heinrich-Haus nimmt die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ in Form und Inhalt als Grundlage für sein Handeln an. Auf dieser Grundlage wurde ein interner Handlungsleitfaden, das „Konzept zur Prävention von Gewalt“, entwickelt welches als Umsetzungsrichtlinie der Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes dient.

Schutz vor Gewalt - Informationen in einfacher Sprache

Prävention spricht man so aus: Präwenzion.

Ein leichteres Wort heißt: Vorbeugung.

Prävention heißt, dass nichts Gefährliches passieren soll.

Zum Beispiel soll keinem Menschen weh getan werden.

Oder auch: Kein Mensch soll Gewalt erleben.

Deswegen ist Prävention sehr wichtig.


Im Heinrich Haus gibt es vier Personen die aufpassen, dass alle sicher sind und keine Gewalt stattfindet.

Diese Personen heißen Präventionskräfte.

Wenn es Gewalt gibt, kann man die Präventionskräfte um Hilfe bitten.

Das geht per Telefon oder SMS:

  • 0151/ 58753416 (Carolin Schwickert) 
  • 0160/ 97911459 (Marcel Funk)

Oder per Mail:

  • gewaltprävention@heinrich-haus.de

Oder auch persönlich:

  • Büro Carolin Schwickert: Zentralgebäude Engers, 2. Etage, Büro 2.11 
  • Büro Marcel Funk: Mittelrheinlogistik, Gruppe

Wir machen dann schnell einen Termin.
Gemeinsam überlegen wir, was wir machen können.
Wir kümmern uns schnell darum, dass es keine Gewalt mehr gibt.


Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema Rechte für Menschen mit Behinderung.
Die Informationen sind vom Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung.
Es gibt einen Text in dem die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt ist.
So soll jeder diese wichtigen Rechte für Menschen mit Behinderung verstehen können.

Der Text heißt UN-Behindertenrechtskonvention.

In dem Text steht auch etwas zu dem Thema Gewalt:

Keine Gewalt und nicht ausnutzen
Niemand darf Menschen mit Behinderung Gewalt antun,
sie missbrauchen oder sie ausnutzen.
Das bedeutet zum Beispiel:


Niemand darf einen Menschen mit Behinderung
schlagen, treten oder zum Sex zwingen.
Besonders Frauen und Kinder mit Behinderung müssen
geschützt werden.
Zum Beispiel muss die Polizei den Opfern helfen.


Es soll weniger Gewalt und Missbrauch geben.
Dabei können zum Beispiel Kurse und Beratungen helfen.
Dort kann man lernen, wie man sich wehrt.


Angebote für Menschen mit Behinderung müssen geprüft werden.
Deutschland soll zum Beispiel aufpassen,
dass es Menschen mit Behinderung in Heimen gut geht.
Es darf dort keine Gewalt geben.


Wenn jemand geschlagen oder missbraucht wurde:
Den Opfern muss es schnell wieder besser gehen.
Zum Beispiel muss es gute Therapien geben.


Es muss Gesetze gegen Gewalt, Missbrauch und Ausnutzen von
Menschen mit Behinderung geben.


Menschen mit Behinderung dürfen nicht verletzt werden.
Menschen mit Behinderung dürfen körperlich nicht verletzt werden.
Sie dürfen zum Beispiel nicht geschlagen werden.


Menschen mit Behinderung dürfen auch an der Seele nicht verletzt werden.
Sie dürfen zum Beispiel nicht schlecht behandelt oder beschimpft werden.
Sie dürfen auch nicht ohne Grund eingesperrt werden.“


Hier kann man den ganzen Text lesen.

Video in einfacher Sprache:

Schutz vor Gewalt

Zum Youtube-Video

Ansprechpersonen beim Verdacht von Gewalt

Interne Ansprechpersonen beim Verdacht von Gewalt

Carolin Schwickert
Präventionsfachkraft für Gewalt im Heinrich-Haus
0151 58753416
carolin.schwickert@heinrich-haus.de
Zentralgebäude Engers, 2. Etage, Büro 2.11

Marcel Funk
Stellvertreter: Präventionsfachkraft für Gewalt im Heinrich-Haus
0160 97911459
marcel.funk@heinrich-haus.de
Mittelrhein Logistik Beschäftigungsgruppe Verpackung/ Montage 1

Elke Penner
Stellvertreterin: Präventionsfachkraft für Gewalt im Heinrich-Haus Seniorenzentrum
02622 892-3168
elke.penner@heinrich-haus.de

Oliver Tomaszewski
Präventionsfachkraft für Sexualisierte Gewalt
0151 67835959
oliver.tomaszewski@heinrich-haus.de

Externe Ansprechpersonen beim Verdacht von Gewalt

ProFamilia Beratungsstelle Koblenz

Achim Klein
Dipl.-Sozialpädagoge
achim.klein@profamilia.de
Telefon: 0261 34812

Postanschrift:

ProFamilia Beratungsstelle Koblenz
Achim Klein
-persönlich/vertraulich-
Schenkendorfstraße 24
56068 Koblenz

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