Prävention spricht man so aus: Präwenzion.
Ein leichteres Wort heißt: Vorbeugung.
Prävention heißt, dass nichts Gefährliches passieren soll.
Zum Beispiel soll keinem Menschen weh getan werden.
Oder auch: Kein Mensch soll Gewalt erleben.
Deswegen ist Prävention sehr wichtig.
Im Heinrich Haus gibt es vier Personen die aufpassen, dass alle sicher sind und keine Gewalt stattfindet.
Diese Personen heißen Präventionskräfte.
Wenn es Gewalt gibt, kann man die Präventionskräfte um Hilfe bitten.
Das geht per Telefon oder SMS:
- 0151/ 58753416 (Carolin Schwickert)
- 0160/ 97911459 (Marcel Funk)
Oder per Mail:
- gewaltprävention@heinrich-haus.de
Oder auch persönlich:
- Büro Carolin Schwickert: Zentralgebäude Engers, 2. Etage, Büro 2.11
- Büro Marcel Funk: Mittelrheinlogistik, Gruppe
Wir machen dann schnell einen Termin.
Gemeinsam überlegen wir, was wir machen können.
Wir kümmern uns schnell darum, dass es keine Gewalt mehr gibt.
Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema Rechte für Menschen mit Behinderung.
Die Informationen sind vom Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung.
Es gibt einen Text in dem die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt ist.
So soll jeder diese wichtigen Rechte für Menschen mit Behinderung verstehen können.
Der Text heißt UN-Behindertenrechtskonvention.
In dem Text steht auch etwas zu dem Thema Gewalt:
Keine Gewalt und nicht ausnutzen
Niemand darf Menschen mit Behinderung Gewalt antun,
sie missbrauchen oder sie ausnutzen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Niemand darf einen Menschen mit Behinderung
schlagen, treten oder zum Sex zwingen.
Besonders Frauen und Kinder mit Behinderung müssen
geschützt werden.
Zum Beispiel muss die Polizei den Opfern helfen.
Es soll weniger Gewalt und Missbrauch geben.
Dabei können zum Beispiel Kurse und Beratungen helfen.
Dort kann man lernen, wie man sich wehrt.
Angebote für Menschen mit Behinderung müssen geprüft werden.
Deutschland soll zum Beispiel aufpassen,
dass es Menschen mit Behinderung in Heimen gut geht.
Es darf dort keine Gewalt geben.
Wenn jemand geschlagen oder missbraucht wurde:
Den Opfern muss es schnell wieder besser gehen.
Zum Beispiel muss es gute Therapien geben.
Es muss Gesetze gegen Gewalt, Missbrauch und Ausnutzen von
Menschen mit Behinderung geben.
Menschen mit Behinderung dürfen nicht verletzt werden.
Menschen mit Behinderung dürfen körperlich nicht verletzt werden.
Sie dürfen zum Beispiel nicht geschlagen werden.
Menschen mit Behinderung dürfen auch an der Seele nicht verletzt werden.
Sie dürfen zum Beispiel nicht schlecht behandelt oder beschimpft werden.
Sie dürfen auch nicht ohne Grund eingesperrt werden.“
Hier kann man den ganzen Text lesen.