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Hilfe und Orientierung für pflegende Angehörige

Pflegebedürftigkeit in der Familie stellt viele Menschen vor große Herausforderungen, die durch die schwierige Vereinbarkeit von Pflege und Beruf noch verstärkt werden können. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie dabei unterstützen und Ihnen Orientierung bieten, falls Sie sich in einer solchen Situation befinden.

Hilfe bei akuter Pflegesituation

Befinden Sie sich in einer akuten Pflegesituation, in der die Versorgung eines Angehörigen kurzfristig sichergestellt werden muss?
Prinzipiell gilt: Um in einer Akutsituation die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen, haben Sie das Recht, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, § 2 Pflegezeitgesetz).
Für diese Freistellung können Sie das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen. Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie unverzüglich bei der Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen stellen. Das Formular erhalten Sie grundsätzlich auf der Homepage der Krankenkasse.

Was ist dabei zu beachten?

  • Nahe Angehörige sind definiert als beispielsweise Großeltern, Eltern, Ehepartner:in, Geschwister oder Kinder (§ 7 Absatz 2 Pflegezeitgesetz)
  • Falls Sie kurzfristige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten unmittelbar informieren. Hierbei benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, dass die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen mindestens dem von Pflegegrad 1 entspricht (der Pflegegrad muss aber noch nicht festgestellt worden sein).
  • Darüber hinaus können Sie nach den AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) bei schwerer Erkrankung eines oder einer im selben Haushalt lebenden Angehörigen in der Regel einen Arbeitstag bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie hierzu bitte unmittelbar Kontakt zu Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten auf.

Ausführliche sowie weitere relevante Informationen zur Hilfe in akuten Pflegesituationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Arbeitszeitunterbrechung

Im Rahmen der Angehörigenpflege besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit für eine gewisse Zeit unentgeltlich zu unterbrechen oder Ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Bis zu 10 Tage

Bei einer akuten Pflegesituation können Sie sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen (siehe oben).

Bis zu 6 Monate: Freistellung oder Teilzeit durch die "Pflegezeit"

Um einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen, können Sie unentgeltlich bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise aus Ihrem Beruf aussteigen (Pflegezeit).

Bis zu 2 Jahre: Teilzeit durch die "Familienpflegezeit"

Im Rahmen der Familienpflegezeit können Sie bis zu 24 Monate Ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden beträgt.

Alle Informationen zu Ablauf, Versicherungen und erforderliche Fristen rund um die Arbeitszeitunterbrechung finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale sowie des Bundesgesundheitsministeriums.

Entlastung für Pflegende Angehörige

Wenn Sie Angehörige pflegen, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote zur Entlastung.

Finanzielle Unterstützung

Zur finanziellen Unterstützung stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen (bei Pflegegrad 2-5). Sie können diese Leistungen beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst oder für Hilfe im Haushalt nutzen.

Relevante Informationen zum Pflegegeld und Pflegesachleistungen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. Informationen zu finanziellen sowie weiteren Pflegeleistungen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse

Sie haben Anspruch auf Pflegeberatung und können außerdem einen Pflegekurs besuchen. Beides steht Ihnen kostenlos zur Verfügung und hilft Ihnen, sicherer mit Pflegesituationen umzugehen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Über folgende Website finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://www.zqp.de/beratung-pflege/

Beratungsangebot des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Über das Pflegetelefon können Sie sich persönlich und anonym beraten lassen.
Rufnummer: 030 20179131
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr

Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Es gibt verschiedene Formen der Durchführung von Pflegekursen, sowohl digital als auch in Präsenz. Informationen zu passenden Pflegekursen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einem kommunalen Träger. Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz.

Auszeiten von der Pflege

Als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger leisten Sie sehr viel. Es ist wichtig, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit nehmen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege helfen, wenn Pflege kurzfristig nicht selbst übernommen werden kann. Für die Finanzierung stellt die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung (Stand Februar 2026). Dieser Betrag kann frei für beide Leistungen eingesetzt werden.

Relevante Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Weitere relevante Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Leistungen der Pflegeversicherung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen mit Leistungen der Pflegeversicherung zu gestalten. Welche Form geeignet ist, hängt sowohl von der Schwere der Pflegebedürftigkeit als auch von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
Eine Übersicht mit den verschiedenen Leistungen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten

Eine zusammenfassende Übersicht zu weiteren Entlastungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Beratungsangebote in der Nähe

Als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.zqp.de/beratung-pflege/

Nutzen Sie das Beratungsangebot des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über das Pflegetelefon können Sie sich persönlich beraten lassen. Die Gespräche sind anonym und vertraulich:

Rufnummer: 030 20179131
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr

Weitere zusammenfassende Informationen

BMG-Broschüre: Pflegeleitungen zum Nachschlagen (PDF - 1 MB) BMBFSFJ-Flyer: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (PDF - 640 KB)

Quellenverzeichnis

(Alle Quellen abgerufen und aktualisiert im Februar 2026)

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